MPU wegen Straftat

MPU wegen Straftat

Eine Straftat im Straßenverkehr mit Abgabe des Führerscheins kann in vielen Fällen zur MPU führen. Folgende Straftaten ziehen eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung nach sich:

 

 

Zur MPU wegen einer Straftat

  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Fahrerflucht
  • Fahren ohne Führerschein
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Urkundenfälschung

Was viele nicht wissen, auch nach Prozessen wegen Aggressionsstraftaten ergeht vom Gericht eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde. Von dieser wiederum kann in der Folge eigenverantwortlich ein Zweifel an der Fahreignung des Angeklagten dazu führen das eine MPU wegen Straftat angeordnet wird.

Der Gesetzgeber geht zunächst davon aus, dass ein verkehrsgefährdendes Verhalten die Folge von Straftätern sein könnte, welche aufgrund Ihres aggresiven Verhaltens vor Gericht landen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft hier gründlich, und nicht etwa willkürlich, ob eine MPU anzuordnen ist.

Richtig vorbereitet zur MPU

Unsere MPU Trainer sind explizit darauf geschult mit Straftätern eine individuelle und vollumfassende Vorbereitung auf die MPU zu führen. In den einzelnen Trainingseinheiten erhält der MPU-Klient einen Ausblick auf die zu erwartenden Fragestellungen in der Medizinsch Psychologischen Untersuchung. 

 

 

Solltest du Fragen zu weiteren rechtlichen Belangen haben kontaktiere doch unsere Partner Kanzlei. Wenn du mehr über die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) erfahren möchtest klicke hier.