Es sieht unscheinbar aus: ein weißer Kreis mit roter Umrandung, links ein roter Pkw und rechts ein schwarzes Fahrrad und ein schwarzes Moped. Ein ähnliches Schild mit rotem und schwarzen Pkw oder einem roten Lkw in der Mitte gibt es schon lange. Es sind Überholverbotsschilder. Auch das neue Schild gehört zu dieser Reihe. Es existiert bereits seit Ende 2020, jedoch ist es bisher kaum aufgefallen. Für Autofahrer zählt bei einem Unfall oder Verstoß die Ausrede „Das habe ich gar nicht gewusst“ jedoch nicht.
Laut ADAC sagt das Schild mit der Ziffer 277.1 Folgendes aus: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.“ Wo dieses Schild steht, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer dementsprechend nicht von Pkw überholt werden. Das lässt keinen Interpretationsspielraum: Selbst wenn Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, gilt dieses Überholverbot. Wer dieses Überholverbot missachtet, muss laut Bußgeldkatalog mit 70 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wer zu Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg angesammelt hat, dem droht der Führerscheinentzug einhergehend mit einer sechsmonatigen Sperrfrist. Wenn man den Führerschein aufgrund zu vieler Punkte verloren hat, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer MPU zur Voraussetzung der Neuerteilung machen. Hier erfahrt ihr mehr über die MPU bei Punkten und wie wir euch dabei unterstützen, den Führerschein wiederzubekommen: https://mputraining-bonn.de/mpu-wegen-punkten/
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